Patientenverfügung Vortrag am 04.03.2020
Am Mittwoch den 3.4.2020 um 19 Uhr fand im Martinushaus Aschaffenburg ein Vortrag zur Patientenverfügung/Vollmacht/Betreuungsverfügung statt.
Es kamen ca. 160 Besucher zu diesem Vortrag, welcher in Kooperation zwischen der Hospizgruppe Aschaffenburg e. V. und dem Martinusforum angeboten wurde. Die Referentinnen Frau Alexandra Schramm (1. Vorsitzende, Hospizbegleiterin und Beraterin für Patientenverfügung) und Frau Martina Gerum (Hospizbegleiterin und Beraterin für Patientenverfügung) stellten den Besuchern die drei Vorsorgeinstrumente ausführlich anhand eines Praxisbeispieles vor und gingen auf die jeweiligen lebensnah Aspekte ein.
Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung wird der Patientenwille schriftlich niedergelegt und somit dem Recht auf Selbstbestimmung Ausdruck verliehen. In ihr werden Inhalte bezüglich der Art und Weise medizinischer Behandlung ausformuliert.
Eine Patientenverfügung kann jeder verfassen, der volljährig und einwilligungsfähig ist. Zivilrechtlich betrachtet, stellt die PV eine vorsorgliche Willenserklärung eines Patienten dar. Diese wird wirksam, wenn der Betroffene seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme nicht mehr selbst artikulieren kann und ist für Ärzte und Bevollmächtige bindend.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine sinnvolle Kombinationsmöglichkeit besteht in der Verbindung mit einer Vollmacht. In der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson zur Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten benannt, für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Wenn eine Person aus verschiedensten Gründen heraus ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann und keine Vollmachten vorliegen, besteht die Notwendigkeit der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für bestimmte Aufgabenkreise. Dies geschieht über das Betreuungsgericht. Die Betreuungsverfügung stellt eine Willenserklärung dar, in der man eine Vertrauensperson als in Frage kommender gesetzl. Betreuer vorschlägt.
Sie haben Fragen zur Patientenverfügung, Vollmacht oder Betreuungsverfügung? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche an Hand der Arbeitshilfe „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ zu formulieren. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.