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Mein Wille zählt – für den Ernstfall vorsorgen

8. Oktober | 18:00 - 21:00

Informationsveranstaltung zur Patientenverfügung, (Vorsorge-) Vollmacht und Betreuungsverfügung

Was geschieht, wenn ich durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung nicht mehr selbst über meine persönlichen Angelegenheiten und die medizinische Behandlung entscheiden kann? Wer entscheidet dann? Niemand beschäftigt sich gerne mit der eigenen Hilfsbedürftigkeit durch Unfall, schwerer Krankheit oder Alter. Doch genau dann ist es wichtig, dass die eigenen Wünsche bekannt sind und respektiert werden.

Transparenz und Sicherheit hierüber können in gesunden Zeiten verfasste Vollmachten und eine Patientenverfügung schaffen. Worin liegen die Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? Worauf sollte ich beim Verfassen achten?

Am 1.1.2023 trat das reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Durch die Reform wurde die rechtliche Betreuung umfassend modernisiert und das Selbstbestimmungsrecht von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland wesentlich gestärkt.

Im Vortrag gehen wir auch auf die aktuellen Änderungen ein, insbesondere auf das Notvertretungsrecht für Ehegatten. Die Referenten der Hospizgruppe Aschaffenburg e. V. werden diese Themen in ihrem Vortrag aufgreifen und stehen in der anschließenden Diskussion für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Die Teilnahme ist kostenfrei, über eine Spende freuen wir uns.

Details

  • Datum: 8. Oktober
  • Zeit:
    18:00 - 21:00

Veranstaltungsort

Veranstalter

  • Hospizgruppe Aschaffenburg e.V.
  • Caritas-Sozialstation St. Hildegard e.V.